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Wie können Sie die Effekte der Rehabilitation festigen und verstärken? Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet ihren Versicherten nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme eine intensivierte Rehabilitationsnachsorgeleistung (IRENA) zur Unterstützung und Festigung des Heilungsprozesses an.
Wie können auch Sie an diesem Programm teilnehmen?
Während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nehmen Sie Kontakt mit dem Arzt der Rehabilitationseinrichtung auf und teilen ihm mit, dass Sie an der IRENA-Nachsorgemaßnahme teilnehmen möchten. Wir stellen Ihnen dann die für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Nachsorgeeinrichtung erforderlichen Formulare (Empfehlung) aus und klären Sie über Inhalt und Ablauf dieser Maßnahme auf.
Nach Ablauf Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nehmen Sie zur Terminabstimmung Kontakt mit uns auf. Die IRENA sollte möglichst nahtlos im Anschluss an die Reha durchgeführt werden, jedoch nicht später als 3 Monate nach Beendigung der Reha-Maßnahme, da sonst der Anspruch auf die Nachsorge verfallen ist. Eine vorherige Kostenzusage durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie am ersten Tag das für die Nachsorgeeinrichtung bestimmte Exemplar der Empfehlung mit und wir können beginnen.
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