AHB:

reha3Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss
an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.

Die Anschlussheilbehandlung kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Operation voraus, so muss sie spätestens zwei Wochen nach Entlassung aus der Akutklinik beginnen. Geht der Anschlussheilbehandlung eine Bestrahlungsbehandlung voraus, so muss sie spätestens 6 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen. Wurde die Bestrahlung im Bereich des Kopfes oder des Halses durchgeführt, so muss die Anschlussheilbehandlung spätestens 10 Wochen
nach Bestrahlungsende beginnen. Beantragt wird sie durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst. 

Wir helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder laden sie sich die Schematische Übersicht des AHB-Verfahrens
unter Formulare herunter

 

 

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