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Der Krankenhausarzt stellt fest, ob der Patient für eine Anschlussgesundheitsmaßnahme geeignet ist  und der Patient ist privat krankenversichert.
Wir helfen Ihnen gern weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder laden sie sich die Schematische Übersicht des AHB-Verfahrens unter Formulare herunter
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